Methodische Erläuterungen

Grundlage

Die Grundlagen für die Zentralstatistik regeln die Rahmenbestimmungen des Deutschen Caritasverbandes, die im Jahre 2000 durch den Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes beschlossen und 2016 überarbeitet wurden. Darin erklären die Diözesan-Caritasverbände, die zentralen caritativen Fachverbände und der Deutsche Caritasverband ein Verzeichnis der katholischen caritativen Einrichtungen und deren Träger in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, sowie spezifische Daten der Einrichtungen und Dienste zu erheben.

Zentrale Adressdatenbank

Die Zentrale Adressdatenbank führt das Verzeichnis der katholischen caritativen Einrichtungen und Dienste sowie deren Rechtsträger. Die Zentrale Adressdatenbank ist sowohl Basis für die Erhebung der Zentralstatistikdaten, als auch ein wichtiges Ergebnis der Erhebung. Die Aktualität der Adress- und Kontaktdaten der Rechtsträger, sowie deren Einrichtungen und Dienste, wird vorrangig durch die Erhebung der Zentralstatistik sichergestellt. Darüber hinaus steht den Diözesan-Caritasverbänden, Rechtsträgern und deren Einrichtungen und Diensten über www.caritas-statistik.de sowie über das CariNet die Möglichkeit offen ihre Daten auch außerhalb der Erhebungszeiträume aktuell zu halten.

Erhebungsinstrument

Die Daten der Zentralstatistik werden über eine eigens für den Deutschen Caritasverband entwickelte webbasierte Plattform erhoben. Der Plattform liegt eine zentrale Adressdatenbank zugrunde. Darin geführt werden alle Rechtsträger sowie deren Einrichtungen und Dienste, die Mitglied der Caritas sind. Die Bestandspflege der Adressdaten sowie die Erhebung der für die Statistik relevanten Daten werden durch den Deutschen Caritasverband gemeinsam mit den 27 Diözesan-Caritasverbänden durchgeführt.

Erhebungseinheiten

Zu den Beobachtungseinheiten gehören die Rechtsträger sowie deren Einrichtungen und Dienste.

  • Rechtsträger sind juristische Personen die überwiegend in der Rechtsform KdöR, e.V., GmbH, oder Stiftung organisiert sind. Sofern Rechtsträger einzelne Geschäftsbereiche in eigene Trägergesellschaften ausgegliedert haben, wird jeweils die kleinste rechtlich selbständige Einheit als eigenständiger Rechtsträger geführt.
  • Unter Einrichtungen bzw. Diensten werden die institutionalisierten Leistungen verstanden, welche durch einen Rechtsträger zur Deckung der Bedarfe von hilfebedürftigen Personen bereitgestellt werden. Die Einrichtungen bzw. Dienste sind dabei nicht gleichzusetzen mit örtlichen Einheiten (örtlich getrennte Niederlassungen/ Betriebsstätten) eines Rechtsträgers. So können mehrere Einrichtungen bzw. Dienste eines Rechtsträgers an einem Standort betrieben werden.
  • Kategorisiert werden die Einrichtungen und Dienste der Caritas nach dem sog. Einrichtungsartenschlüssel.

Erhebungsdaten

Neben der Aktualisierung der Anschrift, der Kontaktdaten sowie des Einrichtungsartenschlüssels werden folgende Daten erhoben (sofern nicht anders angegeben, erfolgen die Angaben zum Stichtag):

  • Kapazität der Einrichtung/ des Dienstes (planmäßig und belegt)
  • Betreute Personen (Angabe erfolgt für das gesamte Berichtsjahr)
  • hauptberufliche Mitarbeiter(innen) nach Beschäftigungsumfang inkl. geringfügig Beschäftigter
  • hauptberufliche Mitarbeiter(innen) in Vollzeitäquivalenten
  • hauptberufliche Mitarbeiter(innen) nach Geschlecht

    Zu den hauptberuflichen Mitarbeiter(innen) zählen alle in den Einrichtungen und Diensten der Caritas sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte. Ausgeschlossen sind dabei Mitarbeiter(innen) im Freiwilligen Sozialen Jahr, Auszubildende, Schüler(innen), Praktikant(inne)n und Bundesfreiwilligendienstleistende. Diese werden teilweise unter der Kategorie "Weitere Mitarbeitergruppen" gesondert erfasst.

    • Weitere Mitarbeitergruppen wie Auszubildende, Freiwillige im Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienstleistende

    Erhebungsumfang

    Die Zentralstatistik ist als Vollerhebung konzipiert und findet auf Ebene der Einrichtungen und Dienste statt. Durchschnittlich betrug die Rückmeldequote in den letzten Jahren zwischen 75 und 91 Prozent.

    Erhebungszeitraum

    Der Deutsche Caritasverband gibt für die Erhebung der Zentralstatistik jeweils den Zeitraum Januar bis Oktober vor. Innerhalb dieses Zeitraums können der Start der Erhebung sowie die Dauer der Erhebung durch die Diözesan-Caritasverbände selbst bestimmt werden.

    Stichtag

    Die Erhebung der Zentralstatistik findet turnusmäßig alle zwei Jahre, jeweils mit Stichtag zum Ende des Vorjahres statt.